Ist es legitim, fünf Gramm Gras am Tag zu konsumieren, um sich für sein neues Album frisch zu machen? Definitiv nicht, wenn man für diese Zwecke 200 Gramm Marihuana bei sich hat. Vor dem Schöffengericht in Würzburg wurde ein 43-jähriger Rapper aus Duisburg verurteilt. Er war am Hauptbahnhof in Würzburg kontrolliert worden, als sein Fernbus in Richtung Nürnberg hielt. Die Polizeibeamten fanden die 200 Gramm Marihuana.
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Angeklagt war der Rapper als Dealer: Das Schöffengericht konnte dem 43-Jährigen allerdings nicht nachweisen, dass er dealen wollte. Daher wurde er nur wegen "Besitz von Drogen in nicht geringer Menge" zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt.
Der Fernbus kam aus Duisburg, der Angeklagte wollte in Nürnberg aussteigen. Dort war er angeblich mit Musikerkollegen verabredet, um eine gemeinsame Video-Aufzeichnung abzuschließen. Namen der Beteiligten und Anschrift des Studios nannte er vor Gericht jedoch nicht.
1600 Euro für 200 Gramm Marihuana
Der Angeklagte gab an, dass ihm kurz vor der Abfahrt in Duisburg am Bahnhof von einem Unbekannten Marihuana angeboten worden sei, zum Schnäppchenpreis: 200 Gramm zu 1600 Euro. Er habe sogar Alufolie gratis dazu bekommen, zum geruchsdämmenden Verpacken. Ob er bei Fahrten mit dem billigen Bus immer so hohe Geldbeträge in der Tasche habe, wollte der Richter wissen. Der Rapper hielt dagegen: Er habe sich das Geld erst während des Deals aus einem Geldautomaten gezogen. Warum er mit der recht großen Marihuana-Menge im Rucksack dann per Bus gereist sei - und ein hohes Risiko einging, weil die Strafen für Dealer hoch sind? Die Antwort des Rappers: Wenn er nochmal mit der Straßenbahn nach Hause gefahren wäre und das Marihuana dort gelassen hätte, wäre sein 20-Euro-Busticket verfallen.
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Der Rapper hat bereits acht Vorstrafen
Die Freiheitsstrafe für den Duisburger wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt - wegen acht Vorstrafen, vier davon für Drogendelikte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.