Baden-Württemberg ist Bayern einen Schritt voraus. Zumindest wenn es um die lange erwartete generelle Öffnung des Nachtlebens geht. Laut SWR-Bericht ist im Nachbar-Bundesland ab kommendem Montag, den 16. August, wieder Feiern ohne Teilnehmer:innen-Beschränkungen möglich.
Clubs dürfen unter Einhaltung der 3G-Regel wieder vollgestopft sein
Damit setzt Baden-Württemberg die Beschlüsse der letzten Bund-Länder-Konferenz zügig um. Gefeiert werden soll unter Anwendung der 3G-Regel. Wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist, darf rein. Damit können Clubs in Baden-Württemberg wieder Volllast fahren und proppenvolle Nächte zelebrieren.
PCR-Test nötig, ab 11. Oktober kostenpflichtig
Für Ungeimpfte oder noch nicht Erkrankte wird der Gang in den Club aber etwas erschwert. Ein negativer Schnelltest reicht für eine Nacht im Club nicht. Es muss ein negativer PCR-Test sein, der ab dem 11. Oktober kostenpflichtig sein wird. Ausgenommen davon sind nur Menschen, deren Gesundheit eine Impfung unmöglich macht.