Bei einer nicht angemeldeten Versammlung in Schweinfurt krachte es zwischen der Polizei und einigen Teilnehmer:innen des "Spaziergangs". Foto: Martina Mueller

Schweinfurt

Corona-Spaziergang in Schweinfurt: Kleinkind bekommt Pfefferspray ab

Es war nicht die erste nicht angemeldete Versammlung in der Schweinfurter Innenstadt, zu der mehrere hunderte Menschen aufliefen. Bei einem sogenannten „Spaziergang“ protestierten die meist friedlichen Teilnehmer:innen gegen die derzeitigen Corona-Maßnahmen. Laut Polizei mischten sich aber auch „zahlreiche Krawallmacher“ unter die Demonstrant:innen.

Demnach hätten sich immer wieder Gruppen zusammengeschlossen, die gegen Einsatzkräfte und Absperrungen vorgingen. Acht Polizeibeamt:innen wurden durch Faustschläge und Fußtritte verletzt. Um sich zu wehren, kamen Schlagstöcke von Seiten der Polizei zu Einsatz. Ein 50-Jähriger zog sich eine Kopfplatzwunde zu, als er von einem der Stöcke getroffen wurde. Acht Personen wurden vorläufig festgenommen. In der aufgeheizten Stimmung seien auch immer wieder Polizist:innen beleidigt und bespuckt worden.

Mit Pfefferspray Absperrung verteidigt, Kind verletzt

Auch Pfefferspray kam neben den Schlagstöcken von Seiten der Beamt:innen zur Anwendung, als eine weitere Polizeiabsperrung durch Teilnehmer:innen der Versammlung überwunden werden sollte. Dabei wurde auch ein vierjähriges Kind von seiner Mutter durch eine Pfefferspraywolke getragen. Es erlitt eine Augenreizung und musste medizinisch versorgt werden. Gegen die Mutter wurde eine Anzeige erstattet.

Um etwa 20.40 Uhr gelang es der Polizei, die nicht angemeldete Demo in Schweinfurt aufzulösen. Vier der ausgemachten Rädelsführer müssen sich wegen Verstößen nach dem Versammlungsgesetz verantworten.

Polizei: "Lassen Sie sich nicht von Rechtsextremist:innen und Antisemiten vereinnahmen"

Dazu appelliert die Schweinfurter Polizei nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen am zweiten Weihnachtsfeiertag: „Distanzieren Sie sich von Krawallmacher:innen und Straftäter:innen! Lassen Sie sich nicht von Rechtsextremist:innen, Reichsbürger:innen oder Antisemiten vereinnahmen und behindern Sie keine Maßnahmen der Polizei.“

Beschleunigte Verfahren: Diese Strafen wurden bereits verhängt (Originaltext der Polizeimeldung)

Vier der Personen, drei Männer und eine Frau, wurden am Montag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt im Rahmen beschleunigter Verfahren (gem. §§ 417 ff StPO) der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Schweinfurt zugeführt.

Mit Fäusten auf Polizisten eingeschlagen

Ein 50-jähriger Mann griff unvermittelt Beamte der Bayerischen Bereitschaftspolizei an und schlug mit Fäusten auf die Einsatzkräfte ein. Erst mit dem Einsatz von Schlagstöcken gelang es, weitere tätliche Übergriffe des Mannes aus dem Landkreis Schweinfurt zu unterbinden. Hierdurch zog sich der Angreifer eine Kopfplatzwunde zu, die in einem Krankenhaus ärztlich versorgt wurde. Der Mann wurde festgenommen und im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einer Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz zu einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zu 3 Jahren Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde ihm seitens des Gerichts eine Geldauflage in Höhe von 6.000 Euro auferlegt, die einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen soll.

Einsatzkräfte getreten - Maske aus dem Gesicht gerissen

Eine 34-jährige aus dem Landkreis Schweinfurt versuchte sich mehrfach daran zu beteiligen, durch Absperrungen der Polizei durchzubrechen. Die Frau sprang mit gestrecktem Bein gegen die Einsatzkräfte in einer Absperrkette. Außerdem riss sie einem Beamten dessen FFP2-Maske vom Gesicht. Die 34-Jährige wurde vorläufig festgenommen und im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihr Freund, ein 31-jähriger Mann, versuchte seine Freundin aus dem Gewahrsam der Polizei zu befreien. Er muss sich nun wegen versuchter Gefangenenbefreiung in einem gesonderten Strafverfahren verantworten.

Beamten festgehalten und gegen den Kopf geschlagen

Ein 25-jähriger Mann schlug einem Beamten von hinten gegen den Kopf und nahm den Polizisten daraufhin in den Schwitzkasten. Einsatzkräfte überwältigten den Schweinfurter und nahmen ihn vorläufig fest. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde der Mann zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Beamte massiv beleidigt und Widerstand geleistet

Durch einen jungen Mann wurden Einsatzkräfte an einer polizeilichen Absperrung massiv beleidigt. Als Einsatzkräfte den Landkreisbewohner vorläufig festnehmen wollten, begann dieser, sich mit Leibeskräften gegen die Maßnahmen der Polizisten zur Wehr zu setzen. Nur unter erheblichen Kraftaufwendungen gelang es den Beamten, den 22-Jährigen unter Kontrolle zu bringen und in festzunehmen. Auch er wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt am Montag noch der Hauptverhandlung in einem beschleunigten Verfahren zugeführt und wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetzes zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.

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