Während an Weihnachten der harte Lockdown in Deutschland für kurze Zeit gelockert wurde, gilt das nicht für die Silvesterfeierei. Denn streng genommen muss Silvester, so wie wir es kennen, komplett ausfallen. Wir haben drei zentrale Verbote in Stichpunkten zusammengefasst.
- Ausgangssperre gilt auch an Silvester
Bayernweit ist auch an Silvester nach 21 Uhr Schluss mit dem öffentlichen Leben. Nur in Ausnahmefällen, wie medizinischen Notfällen oder aus beruflichen Gründen, darf man raus.
- Nur zwei Haushalte dürfen miteinander feiern
Zwei Haushalte dürfen sich treffen, das Maximum für kleine Silvester-Treffen ist auf fünf Personen festgelegt. Wer nach 21 Uhr noch bei Freunden ist, muss bei diesen übernachten, um keine Strafe zu riskieren. Diese beträgt im Regelfall 500 Euro.
- Feuerwerk fällt überwiegend flach
Wer aufgepasst hat: Nach 21 Uhr darf man sich nicht mehr auf öffentlichem Gelände aufhalten. Somit fällt auch das meiste Feuerwerk flach. Da der Verkauf von Böllern und Raketen 2020 ohnehin verboten ist, dürfen nur Restbestände der vergangenen Jahre auf privatem Gelände abgefackelt werden. Die Feuerwerke in der Region werden daher schmal ausfallen. Wer Raketen zündet, sollte vorher prüfen, ob es für seinen Heimatort nicht gesonderte Regeln gibt.
Eine mainDing-Instagram-Umfrage vom Montag zeigt, dass die Mehrheit der Teilnehmer im kleinsten Rahmen feiern wollen. 57 Prozent der Teilnehmer wollen den Jahreswechsel allein oder maximal zu Zweit begehen.