Coronavirus - Großbritannien
Der Lockdown light in Deutschland ist offiziell verlängert. Quellen sprechen davon, dass er bis zum 17. Januar anhalten wird. Foto: Martin Rickett (PA Wire)

Würzburg

Feuerwerk, Kontakte, Bahnfahren: Neue Corona-Beschlüsse in Stichpunkten

Einige Corona-Regelungen für den Weihnachtsmonat Dezember sind bereits vor den Beschlüssen durchgesickert. Wir geben einen Überblick, was an Weihnachten und Silvester erlaubt ist und was bis dahin aufrecht erhalten bleibt.

Teil-Lockdown bleibt bestehen:

Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen bis mindestens 20. Dezember geschlossen bleiben. Im Gespräch war Medienberichten zufolge bereits eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 17. Januar.

Regeln an Weihnachten und Silvester:

Ab dem 23. Dezember und höchstens bis zum 1. Januar sollen zehn Personen im Familien- und Freundeskreis zusammenkommen können, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.

Kontaktbeschränkungen:

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln fest.

Bahnverkehr:

Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die "Sitzplatzkapazität" für mehr Abstand zwischen den Reisenden deutlich erhöht werden. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die "Maskenkontrollen" sollen weiter verstärkt werden, sodass täglich mehr Fernzüge kontrolliert werden.

Feuerwerk:

Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten.

Einzelhandel:

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

Maskenpflicht:

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und belebte öffentliche Orte, beispielsweise die Straßenbahnen und Busse in Würzburg und die Alte Mainbrücke. Die Plätze für die Maskenpflicht legt jede lokale Behörde selbst fest. 

Schulen und Kitas:

Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier "deutlich mehr" als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner genannt. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden. Die Weihnachtsferien beginnen in Bayern früher: Letzter Schultag ist Freitag, 18. Dezember.

Betriebsferien:

Arbeitgeber werden "dringend gebeten" zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.

Schnelltests:

Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.

Finanzhilfen:

Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, wie die dpa erfuhr.

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