Wer sich gerade erkältet, muss nicht zwingend positiv auf Corona getestet sein. Schlecht fühlt man sich bei einem grippalen Infekt trotzdem. Betroffene sind vielleicht von Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen und vielleicht Fieber geplagt. Zeit, um ins Bett zu gehen oder dort zu bleiben und sich mit Tee zuzuschütten. Aber muss ich raus, um zum Arzt zu gehen? Dazu haben die Gesundheitsminister:innen der Länder eine klare Vorstellung.
Telefonische Krankschreibung soll auch Anfang 2022 verlängert werden
Wer eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) braucht, muss sich bei seinem Doc melden. Um eine Krankschreibung zu bekommen, soll auch Anfang 2022 eine telefonische Meldung genügen. Gerade während der Omnikron-Coronawelle wollen die Gesundheitsminister:innen dadurch die Ärzt:innen entlasten. In einer Videoschalte beantragten die Minister:innen beim Bundesgesundheitsministerium, die Regelung für telefonische Krankschreibungen (nur bei Atemwegserkrankungen) weiter zu verlängern.
Erkältungssymptome? Dann immer telefonische Kontaktaufnahme
Sonst gebe es die Befürchtung, dass die Praxen von Patient:innen überrollt werde. Neben den Krankschreibungen soll es auch weiterhin komplette Beratungen digital geben. Wer also hustet, sollte sich immer erst telefonisch beim Arzt melden. Dort gibt es dann Hinweise, ob und inwiefern ein Corona-Test nötig ist oder ob es direkt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt.

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