Friseure, Kulturbetriebe, Klamottenläden, Händler und die gesamte Gastronomie: Sie alle dürfen nicht, wie ursprünglich gedacht, am Montag wieder öffnen. Es geht um ihre Existenz. Die Angst davor nutzt eine Aktion namens #WirMachenAuf.
Im Netz haben einige Händler selbst, aber auch Chatgruppen der Querdenken-Bewegung dazu aufgerufen, trotz der Verlängerung des Lockdowns ab 11. Januar ihre Geschäfte einfach trotzdem zu öffnen. Es wäre ein Verstoß gegen die Infektionsschutzverordnung. Gehen auch Läden in Würzburg das Risiko ein?
Bedenken der betroffenen Händler: Aktion könnte Situation noch verschlimmern
"Mir ist kein Unternehmen bekannt, das am Montag aufmachen will", sagt der Bezirksgeschäftsführer des bayerischen Handelsverbandes Unterfranken (HBE), Volker Wedde, auf Nachfrage. Prinzipiell aber hätten viele Geschäfte Verständnis für das Anliegen der Aktion.
Die Unternehmen in der Region hätten auch Bedenken, dass eine solche Aktion ihre Situation am Ende sogar verschlimmern könnte oder dass man sie mit umstrittenen Positionen der Querdenker, die zu "#WirMachenAuf" ebenfalls aufriefen, in Verbindung bringt. Im Fokus steht derzeit mehr das Konzept Click & Collect, wonach Waren bestellt und direkt im Shop abgeholt werden können. Das ist ab Montag in Bayern erlaubt.
Einige Gastrobetriebe wollten zuerst öffnen
Dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Unterfranken sind auch keine Restaurants und Gastronomie bekannt, die sich an der Aktion beteiligen wollen. Obwohl zunächst einige Gastronomen darüber nachgedacht hätten. Manche Gastronomen würden wohl abwarten, was genau in der neuesten Infektionsschutzverordnung für Bayern dazu formuliert ist, die ab Montag gelten wird.
Es werde aber nicht damit gerechnet, dass sich für die Gastronomie vieles ändert. Damit die Gastronomie- und Hotelbetriebe den verlängerten Lockdown jedoch überstehen, fordert der Verband, dass die staatlichen Hilfen und das Kurzarbeitergeld weiter zügig fließen.
Wann aus einer Ordnungswidrigkeit für Händler eine Straftat wird
Wer am Montag trotzdem aufmacht, kann unter Umständen eine Menge Geld verlieren. "Die Leute, die aufmachen, begehen nach dem Infektionsschutzgesetz mindestens eine Ordnungswidrigkeit", weiß der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun. Beim ersten Mal würde demnach ein Bußgeld von 5.000 Euro drohen, sagt der Jurist. Öffnet der Laden danach noch weitere Male während des Lockdowns, könne das dann schon bis zu 25.000 Euro pro Tag kosten. Wenn sich ein Kunde nachweislich in einem geöffneten Geschäft ansteckt, kann sogar eine Freiheitsstrafe bis fünf Jahre drohen.

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