Dass Studierende, allen voran die Erstsemester feiern, ist in der Regel Standard. Momentan kappen die Corona-Regeln allerdings die rechtliche Grundlage für jegliche Party. Deshalb knallen die Korken hinter verschlossenen Türen, die Polizei Unterfranken stellte in den vergangenen Wochen eine „Vielzahl von Einsätzen“ fest.
So wurden am vergangenen Wochenende beispielsweise 28 Anzeigen gegen Partygäste ausgesprochen, die sich bei Aschaffenburg heimlich in einem Keller getroffen hatten. Und auf Twitter zeigt eine Mutter, dass auch in Würzburg munter gefeiert wird – beispielsweise in Verbindungshäusern. Unter dem Pseudonym „Barbara impft!“ twitterte die Mutter, dass ihr Kind am vergangenen Donnerstag ihr Medizinstudium in Würzburg angetreten hatte. Man habe sich noch tränenreich verabschiedet und am Abend wieder telefoniert. Von der traurigen Stimmung war da aber nicht mehr viel übrig.

Wenn 30 Personen in einem Verbindungshaus in Würzburg feiern, klopft gerne die Polizei an. Das sei im geschilderten Fall aber nicht geschehen, bestätigt das Polizeipräsidium Unterfranken auf Anfrage. Die im Tweet genannte Party wäre nicht bekannt gewesen, man wolle das Posting aber der Würzburger Dienststelle zur Überprüfung weiterleiten.
„Vielzahl von Einsätzen“ wegen illegalen Treffen und Partys
Die Tendenz, dass wieder mehr gefeiert wird, geht trotz Lockdown stabil nach oben. Man habe in den vergangenen Wochen „eine Vielzahl von Einsätzen aufgrund von Verstößen gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen“ gehabt. Ob es sich immer um sogenannte Corona-Partys handelte, wird von der Polizei nicht ausgewertet.
Dass Polizist*innen nicht alle Partys sprengen können, liegt auf der Hand. Vor allem im privaten Bereich ist es für die Beamt*innen schwierig. „Die unterfränkische Polizei führt eigeninitiativ keine Kontrollen von und in Wohnungen im Hinblick auf die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch.“
Polizei ermittelt erst, wenn Verstöße oder Ruhestörungen gemeldet werden
Wenn die Polizei dann doch mal klingelt, dann liegt meist eine Mitteilung über einen Verstoß oder eine Ruhestörung vor. Ist das der Fall, gebe es eine „ganzheitliche Kontrolle“, bei der auch die „infektionsrechtlichen Bestimmungen“ überprüft werden.