Der Coronatest ist positiv. Was nun? Die meisten wissen bereits, dass es jetzt in die Quarantäne geht. Das bedeutet nicht, dass man nun im Keller hinter einem Plastikvorhang leben muss. Es bedeutet aber auch nicht, lockerflockig zum nächsten Supermarkt zu sausen, um sich für die Isolation zuhause vorzubereiten.
Wer in Quarantäne muss, sollte direkt nach dem Arztbesuch nach Hause oder eben dort bleiben, wenn es den Befund gibt. Was aber bedeutet das für die Arbeit? Der Würzburger Arbeitsrechtler Bernd Spengler hat gegenüber der Main-Post beantwortet, ob die Quarantäne direkt auch vom Arbeiten befreit.
Coronafall ist noch keine Arbeitsunfähigkeit
Demnach bedeutet ein positiver Coronatest nicht, dass man direkt „arbeitsunfähig“ ist, so Spengler. Das bedeutet, dass ein Coronafall keine Krankschreibung ist. Nur wer Symptome entwickelt, kann sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt geben lassen. Wer weiterarbeiten kann, muss aber dennoch im Homeoffice bleiben. Wer nur vor Ort arbeiten kann, beispielsweise weil er in der Pflege, im Handwerk oder der Produktion arbeitet, wird von der Arbeit befreit – ob mit oder ohne Symptome.
Wenn der:die Chef:in allerdings verlangt, dass trotz positivem Coronabefund im Homeoffice weitergemacht wird, ist die Art der Tätigkeit entscheidend. Wer bereits zuvor Zuhause gearbeitet hat und trotz Corona symptomfrei ist, kann auch von Zuhause weiterarbeiten. Dafür gebe es schließlich Geld. Nur eine Krankschreibung befreie davon.
Prüfen, ob Homeoffice in den eigenen Räumlichkeiten möglich ist
Wer noch keine Erfahrung im Büro in den eigenen vier Wänden gemacht habe, müsse aber erst einmal prüfen, ob es möglich ist, die Tätigkeit von daheim aus auszuführen. Dazu zählt nicht nur die Internetanbindung, sondern ob aufgrund einer familiären Situation überhaupt genügend Platz für die Arbeit zur Verfügung stehe.

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