Während die dritte Welle der Pandemie anrollt, kämpft die Polizei nach wie vor gegen unerlaubte Auswüchse der Corona-Beschränkungen. Die als Corona-Partys bekanntgewordenen Zusammenkünfte nehmen offenbar wieder zu. Das zeigt eine Übersicht des Polizeipräsidiums Unterfranken, die am Dienstag veröffentlicht wurde.
400 Personen wurden in Unterfranken an einem Wochenende kontrolliert
Demnach musste die Polizei eine „größere Anzahl von Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen“ am vergangenen Wochenende feststellen. In Zahlen: 400 Personen wurden kontrolliert, 83 Personen müssen sich nun auch wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten.
Bei der Mehrzahl der kontrollierten Fälle handelte es sich um private Treffen in zu großen Gruppen. Beispiele gefällig?
- Rauhenebrach: Nach einer Mitteilung über eine Feier in einer Hütte am Ortsrand in der Nacht von Samstag auf Sonntag konnten insgesamt 23 Jugendliche festgestellt werden. Für diese hat das Treffen eine Anzeige zur Folge.
- Kitzingen: Zu einer Auseinandersetzung unter verschiedenen Jugendgruppen mit rund 30 Beteiligten kam es am Freitagabend am örtlichen „Skaterplatz“. Die Polizeiinspektion Kitzingen ermittelt nun die Hintergründe der Auseinandersetzung und unter anderem mögliche Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz.
- Lohr a. Main: Am Freitagabend wurde der Lohrer Polizei eine größere Gruppe Jugendlicher auf dem Nägelsee-Schulgelände mitgeteilt. Diese hatten sich anlässlich der Feier eines 18. Geburtstages getroffen. Insgesamt konnten sieben Personen aus verschiedenen Hausständen angetroffen. Für diese hat das Treffen eine Anzeige zur Folge.
- Faulbach: Am Samstagabend gegen 23:00 Uhr wurde die Miltenberger Polizei zu einer Corona-Party gerufen. Die Beamten konnten in einem Partyraum neun Personen aus sieben Haushalten antreffen. Gegen alle Gäste wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Das sind nur einige Beispiele vom vergangenen Wochenende. Die Polizei nutzt diese Auflistung für eine „dringende Bitte“. Bei allem Verständnis um das Bedürfnis von persönlichen Treffen, sollten diese unter Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes und im erlaubten Rahmen stattfinden. Anderenfalls müsse man alle Fälle weiterhin konsequent zur Anzeige bringen.