Kabinett
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird sich für zu viel bestellte FFP2-Masken verantworten müssen. Foto: Michael Sohn (POOL AP)

Warum Deutschland auf einer unglaublichen Menge FFP2-Masken sitzt

In deutschen Lagerhallen liegen seit dem Frühjahr viele Millionen ungenutzte FFP2-Masken. Das zeigt die Recherche „Masken Debakel“ der ARD, die bereits im Herbst veröffentlicht wurde. Derzeit wird die Enthüllung – passend zur am heutigen Montag startenden FFP-Maskenpflicht in Bayern – verstärkt im sozialen Netz geteilt und kommentiert.

Der Bund möchte für viele der im Frühjahr bestellten Masken nicht bezahlen. Das liegt an einem offenbar völlig schiefgelaufenen Vergabeverfahren.

Wie kann es dazu kommen?

Wie die Recherchen zeigen, hatte das Bundesgesundheitsministerium beim Aufkommen der Pandemie schnell reagiert. In einem sogenannten Open-House-Verfahren durften sämtliche Unternehmen, die mehr als 25.000 FFP2-Masken auf einmal liefern können, liefern. 4,5 Euro pro Maske sollten die Unternehmen bekommen. Die hohe Gewinnmarge lockte mehr Lieferanten, als das Ministerium offenbar annahm. Es wurden Masken für weit über 6 Milliarden Euro geliefert. Einige der rechtmäßig beschafften Waren konnte die Bundesregierung nicht lagern und möchte – so Stand jetzt – auch nicht dafür bezahlen.

Düsseldorfer Unternehmerin stellte rechtmäßige Rechnung über 87 Millionen Euro

Betroffen ist davon beispielsweise die Düsseldorfer Unternehmerin Handan Celebi, die im Auftrag der Regierung Masken für mehrere Millionen Euro bestellt hat. Auf der Rechnung für die Regierung steht ein Verkaufspreis von mehr als 87 Millionen Euro. Auf ihren Masken bleibt Celebi aktuell sitzen, die Rechnung steht ebenfalls aus.

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Zwei Jahre beträgt  die Haltbarkeit dieser speziellen Masken. Wird nicht gehandelt, könnte aus den noch funktionierenden Masken bald ein sehr teures Müllproblem werden.

Läuft es besonders ungünstig, bleiben die Masken bis zu einer möglichen Bezahlung eingelagert. 57 Klagen gibt es zu unbezahlten Masken offenbar bereits. Anspruch auf ihr Geld haben die Händler. Und das wird vom Steuerzahler getragen werden müssen. Denn er muss letztendlich für derzeit ungenutzte Masken geradestehen, die der Bund offensichtlich aufgrund eines verkorksten Vergabeverfahrens bestellt hatte.

 

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