Coronavirus - Corona-Impfstoff Johnson & Johnson
Der Impfstoff von Janssen (Johnson & Johnson) wird nur einfach verabreicht. Eine Auffrischungsimpfung ist aber erforderlich. Foto: Rogelio V. Solis (AP)

Würzburg

Zählt die Auffrischungsimpfung bei Johnson & Johnson in Bayern als Booster?

+++Update: Im Artikel wird behauptet, dass Johnson & Johnson in Bayern bei einer ersten Auffrischung auch nach einem längeren Zeitraum (der im Artikel allerdings nicht definiert wurde) nicht als Booster gelte. Nutzer stellten das nach persönlichen Anfragen beim Würzburger Gesundheitsamt in Frage. Die Behauptung des Artikels hat das Gesundheitsministerium in München aber bekräftigt. Demnach müssen sich im Sommer Geimpfte erst mit einem zweiten Impfschritt grundimmunisieren, um dann später den Booster zu erhalten.+++

Wer im Frühjahr oder Sommer eine Impfung mit Janssen (Johnson & Johnson) erhalten hatte, war relativ schnell mit seiner Impfung durch. Eine Spritze reichte, um als voll geschützt zu gelten. Denn das US-Unternehmen hatte eine Impfung entwickelt, die ohne die Auffrischung auskam. Damit kamen sämtliche Freiheiten, die eine Impfung brachte, mit sich. Doch der Impfschutz war spätestens, seitdem die Delta-Variante des Coronavirus zuschlug, nicht so hoch, wie beispielsweise bei Moderna oder BioNtech. Daher warnte die Ständige Impfkommission (Stiko) und empfahl Janssen-Geimpften, sich schnellstmöglich eine Auffrischungsimpfung geben zu lassen.

Bayern: Auffrischungsimpfung bei Johnson & Johnson ein Booster?

Wer nun ein weiteres Mal geimpft ist, sieht in seiner Corona-Warn-App einen Impfstatus mit zwei von zwei erledigten Impfungen. Die Auffrischungsimpfung kann daher als Booster bei einem größeren zeitlichen Versatz zur ersten Impfung gewertet werden. Doch Bayern schiebt dieser Logik laut Änderung der Verordnung einen Riegel vor, die bundesweit offenbar galt und durch zahlreiche Medien, beispielsweise den Westdeutschen Rundfunk, verbreitet wurde.

Mit den ab heute (15. Dezember) geltenden neuen Corona-Regeln hat der Freistaat beschlossen, dass die Auffrischungsimpfung für den einmalig verabreichten Janssen-Impfstoff wohl doch nicht als Booster zählt.  

"Durch die neue Nr. 4 von § 4 Abs. 7 gelten geimpfte Personen, die zusätzlich zur Grundimmunisierung – einschließlich deren Optimierung gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für den Impfstoff Janssen – eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, im Rahmen der Zugangsregelungen nach § 4 als getestet. Dies gilt allerdings erst nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung, d. h. ab der vollständigen Wirksamkeit der Auffrischungsimpfung. Diese „geboosterten“ Personen können daher Zugang zu den 2G plus-Einrichtungen und -Veranstaltungen erhalten, ohne einen zusätzlichen Testnachweis vorlegen zu müssen."

Um den entsprechenden Absatz, ob dieser nun die erste Auffrischung oder die zweite Auffrischung als Booster beinhaltet, gibt es aber auch in den Gesundheitsämtern Verwirrung. Denn so ist beispielsweise im Gesundheitsamt Würzburg nicht klar, ob - sechs Monate nach der Erstimpfung - die erste Auffrischung nicht doch als Booster zähle. Die Anfrage beim Gesundheitsministerium bekräftigte aber die These. So schreibt eine Sprecherin des Ministeriums:

"Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff Janssen von Janssen-Cilag International ist laut Fachinformation bisher nur eine Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung erforderlich. Die STIKO empfiehlt jedoch allen Personen, die bisher eine Dosis COVID-19-Impfstoff Janssen erhalten haben, zur Optimierung der Grundimmunisierung eine zweite Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis. Insofern ist die zweite Impfung nicht als Auffrischungsimpfung zu werten, sondern erfolgt im Rahmen der Grundimmunisierung."

Demnach ist eine zweite Impfung, egal wie lange die Erstimpfung zurück liegt, erst noch Teil der Grundimmunisierung. Danach kann, ab fünf Monaten, geboostert werden. Je nach Lage können sich diese Aussage allerdings auch wieder ändern, sollte es entsprechendes Feedback geben, gab die Sprecherin des Ministeriums nach erneuter telefonischer Nachfrage zu bedenken.

Sollte es bei der seit 15. Dezember geltenden Regelung bleiben, entfällt für die erstmals aufgefrischten Johnson & Johnson-Empfänger auch die Freiheit für Geboosterte. Dazu gehört es, sich beispielsweise bei einer 2G+-Regelung nicht testen zu müssen (außerhalb von Alten- und Pflegeheimen). Mittlerweile empfiehlt die Stiko, sich vier Wochen nach der Impfung mit Johnson & Johnson mit einem mRNA-Impfstoff auffrischen zu lassen. Danach laufen weitere fünf bis sechs Monate, um den regulären Booster zu erhalten. 

Diese weiteren Regeln gelten seit heute in Bayern:

  • Für die Gastro entfällt an Silvester die Sperrstunde
  • Kontaktbeschränkungen: Ungeimpfte dürfen sich nur mit ihrem Haushalt und maximal zwei weiteren Personen treffen
  • Lockerungen für minderjährige Schüler:innen, die keinen Impfnachweis zeigen können für beispielsweise Sport- und Gastroevents
  • 2G+-Regelung wird für einige Veranstaltungen gelockert
  • Menschen mit Booster-Impfung müssen bei 2G+ keinen Test nachweisen
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