Fahrkartenkontrolle
Foto: Uwe Zucchi (dpa)

Würzburg

Ist es strafbar, wenn ich vor Fahrkarten-Kontrolleuren in der Straba warne?

Blitzerwarnungen sind omnipräsent. Sie laufen im Radio oder erreichen uns im Kreis Würzburg auch über Facebook. Aber warum ist das bei Blitzern so und beispielsweise bei Fahrkarten-Kontrollen, die uns auch jede Menge Geld aus der Tasche ziehen könnten, nicht so? Möglicherweise, weil das strafbar ist?

Erst einmal muss unterschieden werden, dass bei Blitzern teils die Behörden die Standorte selbst mitteilen (Beispiel: Blitzermarathon). Fahrkarten-Kontrollen sind immer unangekündigt. Ina Tenz von Antenne Bayern sagt im Interview mit jetzt.de, weshalb Blitzer überhaupt im Radio gemeldet werden: „Die Blitzermeldungen veröffentlichen wir im Wesentlichen deshalb, weil wir die Menschen für Verkehrssicherheit sensibilisieren wollen.“ Wer Blitzermeldungen im Radio höre, ermahne sich zum langsameren Fahren. Vor allem, wenn ein Blitzer auf seiner Strecke wartet.

„Schwarzfahren ist eine Straftat, die nicht die öffentliche Sicherheit betrifft“

Anders verhält es sich bei Fahrkarten-Kontrollen. Schwarzfahren ist eine Straftat, die nicht die öffentliche Sicherheit betreffe, sagt Tenz. Daher werde im Radio auch nicht davor gewarnt. Es gibt allerdings Apps wie „Fare2Bandit“, die vor Kontrolleuren warnen.

Eine Warnung an sich führt zu keiner Klage

„Jemand, der vor Kontrolleuren warnt, macht sich weder strafbar, noch handelt er ordnungswidrig. Die Verkehrsbetriebe können daher nicht gegen die Einzelpersonen vorgehen“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber jetzt.de. Nicht erlaubt ist allerdings, Fotos der Kontrolleure zu veröffentlichen. Das wäre ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Die Kontrolleure selbst könnten dann Klage erheben.

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Um Kontrollen aber flächendeckend zu melden, müssten erst große Netzwerke von Meldern aufgebaut werden, die es bis dato so nicht gibt. Da bei Blitzermeldungen auch die Behörde selbst die Quelle der Meldung sein kann, sind hier von Haus aus mehr Informationen verfügbar. So ist es auch zu erklären, dass Infos über Ticketkontrollen, die von der zuständigen Firma oder Behörde unangekündigt bleiben, erst gar nicht flächig an die Öffentlichkeit geraten.

Eine Kontrolle via Social Media zu verbreiten ist – bei Einhaltung der Bildrechte – dennoch unkritisch. Dass dadurch Schwarzfahrern das Leben einfacher gemacht wird, steht auf einem anderen Zettel.

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