Haben drei CBD-Shops in Würzburg und Schweinfurt illegalen Handel betrieben? Diese Mutmaßung hatte die Kriminalpolizei Würzburg, als sie am Dienstag drei Händler in Unterfranken im Rahmen einer Razzia durchsucht haben.
Im Tee sei kein „legales Cannabis“ vorhanden gewesen
Fünf Beschuldigten im Alter zwischen 23 und 35 Jahren wird nun vorgeworfen, seit Ende Januar 2019 THC-haltige Produkte als sogenannte „Teesorten“ auch an Minderjährige verkauft zu haben. In einer gemeinsamen Pressemitteilung schreiben das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Würzburg: „Entgegen den Werbeaussagen zu den in den betroffenen Läden verkauften Teesorten handelt es sich nicht um 'legales Cannabis', sondern um THC-haltige Produkte, für deren Verkauf es einer Erlaubnis nach dem Betäubungsmittelgesetz bedurft hätte.“
Da die verkauften Tees laut Polizei Wirkstoffgehalte zwischen 0,16 Prozent bis 0,3 Prozent THC aufweisen, hatte die Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse für die Geschäfte in Würzburg und Schweinfurt sowie für die Wohnungen der Beschuldigten erwirkt. Bei den Durchsuchungen am Dienstagvormittag wurde laut den Ermittlern umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt. Auch eine geringe Menge Marihuana – wohl zum Eigenbedarf gedacht – fiel den Einsatzkräften dabei in die Hände.

Die Shops können geöffnet bleiben
Die Tatverdächtigen blieben nach der Durchsuchungsaktion auf freiem Fuß, gegen sie wurden allerdings Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßiger und unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie wegen unerlaubten, gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eingeleitet. Die sichergestellten Produkte befinden sich nun zur Prüfung beim Landeskriminalamt (LKA).
Die Polizei unterband bei der Razzia die illegalen Geschäfte, die Shops dürfen weiter geöffnet bleiben. Das Cannameleon in der Würzburger Eichhornstraße hatte am Mittwoch allerdings geschlossen. Auf einem Zettel informieren sie über die "Repressalie", zu deutsch, staatliche Zwangsmaßnahme.
Eine Entscheidung über die komplette Schließung der Läden kann nur das zuständige Gewerbeaufsichtsamt treffen.