Die standesamtliche Trauung ihres Bruders hatte eine Frau aus dem Landkreis Miltenberg schon verpasst. Doch die kirchliche Zeremonie wollte sie unbedingt nicht missen.
Dass sie wegen einer vom Gesundheitsamt angeordneten Corona-Quarantäne zu Hause bleiben musste, wäre dafür zum Problem geworden. Die Frau zog vor das Würzburger Verwaltungsgericht. Und dieses beendete die Teilnahme kurz vor dem Wochenende der Trauung. Zweiter juristischer Anlauf beendete die häusliche Isolation
Gleich zwei juristische Versuche hatte die Frau unternommen, um doch noch mitfeiern zu können. Den Antrag, die komplette Quarantäne-Regelung der Staatsregierung auszusetzen, lehnten die Richter ab, die konkrete Anordnung des Gesundheitsamts in Miltenberg hoben sie indes vorzeitig auf. Der vorliegende Fall sei so atypisch, dass eine Ausnahmeregelung gerechtfertigt sei, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts am Freitag.
Voraussetzung: Zwei Coronatests waren negativ
Die Frau, die als Kellnerin arbeitet, stand am Sonntag, 6. September, in Kontakt mit einer Kollegin, die positiv auf Coronaviren getestet wurde. Vier Tage später wurde ihr mitgeteilt, sie habe sich als sogenannte Kontaktperson I bis Sonntag, 20. September, in häusliche Quarantäne zu begeben. Zweimal ließ sich die Frau daraufhin im Abstand von drei Tagen testen, das Ergebnis war jeweils negativ. Daraufhin legte sie Widerspruch gegen die Verfügung des Gesundheitsamts ein. Als dieser negativ beschieden wurde, wandte sie sich ans Gericht.
Die Frau argumentierte, unterlegt mit einer eidesstattlichen Versicherung, sie habe zu der Infizierten, die sie im Gasthaus ihrer Mutter einlernen sollte, keinen 15-minütigen Kontakt von Gesicht zu Gesicht gehabt und sei deshalb auch nicht als Kontaktperson I einzustufen. Außerdem gehe sie davon aus, dass sie bereits im März dieses Jahres an Corona erkrankt gewesen und deshalb immun gegen das Virus sei. Ihr Freund sei seinerzeit positiv getestet worden. Sie habe ebenfalls typische Symptome gehabt, sich aber nicht testen lassen.
Nur aufgrund besonderer persönlicher Umstände Freifahrtschein bekommen
Angesichts dieser Sachlage, den zwei aktuellen negativen Corona-Tests und der kurz vor Ende der Quarantäne-Zeit anstehenden Hochzeit des Bruders sah das Gericht in diesem besonderem Einzelfall einen wahrscheinlichen Anspruch auf die vorzeitige Aufhebung der Isolation. Deshalb gab es dem Eilantrag der Kellnerin statt. Eine Sprecherin des Gerichts sagte: Eine andere Entscheidung wäre nicht verhältnismäßig gewesen.